Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr und den damit verbundenen Abgaben und Entgelten und bzw. oder auf Zuerkennung einer Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten
Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden. Aber auch die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt und der Ökostrompauschale wird über die GIS Gebühren Info Service GmbH durchgeführt.
Nähere Informationen unter http://www.orf-gis.at
Die Service-Hotline der GIS 0810 00 10 80 ist zum Ortstarif, Montag bis Freitag von 08.00 bis 21.00 Uhr, Samstag von 09.00 bis 17.00 Uhr erreichbar.
Zuständige Abteilung:
Bürgerservicestelle
Zuständige Mitarbeiterin:
Julia Herrschter, Erdgeschoss, Zi.Nr. 6, Tel. DW 151
Kosten und Gebühren:
gebührenfrei
Dauer der Bearbeitung:
sofort