Bauangelegenheiten, allgemein. Bauverfahren
Das Steiermärkische Baugesetz 1995 kennt grundsätzlich drei Einteilungen der Bauvorhaben:
1. Baubewilligungspflichtige Vorhaben
2. vereinfachtes Baubewilligungsverfahren
Hinweis:
Die Einteilung, in welche Kategorie ein konkretes Bauvorhaben fällt, wird von der Baubehörde vorgenommen. Es empfiehlt sich daher, diesbezüglich bereits vor der Einreichung mit Frau Ing. Raphaela Maurer bzw. Herrn Mag. Klemens Rohner in Verbindung zu treten.
Ansuchen, Bauplatzeignung u. dgl. m. können auch unter https://www.bauansuchen-stmk.at/ downgeladen werden.
Zuständige Abteilung:
Bauabteilung
Zuständige Mitarbeiter:
Mag. Klemens Rohner, Baurrecht, Zimmer Nr. 24 (2. OG)
Tel. 03577/22521-127
und
Ing. Raphaela Maurer, Bautechnik, Zimmer Nr. 23 (2. OG)
Tel. 03577/22521-120