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Antrag auf Eingliederungshilfe

Personen, die ein Leiden oder Gebrechen haben,  können um die Gewährung von Eingliederungshilfe ansuchen. Der Antrag kann die Versorgung mit Körperersatzstücken, mit orthopädischen Behelfen und Hilfsmitteln betreffen, aber auch Hilfe zur Erziehung und Schulbetreuung sowie berufliche Eingliederung (Aufnahme in ein Berufsfindungszentrum).
Für die Entgegennahme ist die Wohnsitzgemeinde zuständig, welche den Antrag an die zuständige Bezirkshauptmannschaft weiterleitet.
Siehe auch:
www.verwaltung.steiermark.at

Zuständige Abteilung:
Bürgerservicestelle - Sozialreferat, Erdgeschoss
Zi.Nr. 5, Tel. DW 154