Abmeldung
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Gemeinde Zeltweg aufgeben und innerhalb des Bundesgebietes keinen neuen Wohnsitz annehmen, so müssen Sie sich bei der Meldebehörde abmelden. Dies erfolgt durch das Ausfüllen eines Meldezettels (Rubrik Abmeldung der Unterkunft in ...).
Die Abmeldung muss binnen drei Tagen vor, bis spätestens drei Tagen nach dem Umzug erfolgen. Für jede abzumeldende Person im Haushalt muss ein eigener Meldezettel ausgefüllt werden. Zur Abmeldung ist die Unterschrift des Unterkunftgebers auf dem Meldezettel nicht notwendig.
Zuständige Abteilung:
Bürgerservicestelle
Zuständige Mitarbeiterin:
Julia Herrschter, Erdgeschoss, Zi.Nr.6, Tel. DW 151
Benötigte bzw. beizubringende Unterlagen:
Meldezettel
Kosten und Gebühren:
gebührenfrei
Dauer der Bearbeitung:
sofort