Amtstafel | Wassergebührenordnung
VERORDNUNG DER STADTGEMEINDE
In der Wassergebührenordnung werden die Einhebung des Wasserleitungsbeitrages (Einmalabgabe) und der Wassergebühren (laufende Abgabe) festgelegt.
Anhang:Wassergebuehrenordnung_konsolidierte_Fassung_Novelle_11.12.2025.pdf
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