Amtstafel | Wassergebührenordnung
VERORDNUNG DER STADTGEMEINDE
In der Wassergebührenordnung werden die Einhebung des Wasserleitungsbeitrages (Einmalabgabe) und der Wassergebühren (laufende Abgabe) festgelegt.
Anhang:Wassergebuehrenordnung_konsolidierte_Fassung_01-2024.pdf
« zurück zur Übersicht




