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VERORDNUNG DER STADTGEMEINDE

In der Kanalabgabenordnung werden die Einhebung des Kanalisationsbeitrages (Einmalabgabe) und der Kanalbenützungsgebühren (laufende Abgabe) festgelegt.


Montag, 23.2.2015
InfoAnhang:Kanalabgabenordnung_konsolidierte_Fassung_01-2024.pdf
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