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Amtstafel | Verordnung zur Erhebung der Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe

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Die Verordnung zur Erhebung der Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe regelt das Einheben von Abgaben auf Zweitwohnsitze und Wohnungen ohne Wohnsitz.


Sonntag, 1.1.2023
InfoAnhang:Verordnung_Zweitwohnsitz_und_Wohnungsleerstandsabgabe_Stand_01.01.2023.pdf
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