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Landtagswahlen 2015

 

Wer ist in Zeltweg wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Frauen und Männer, die am Wahltag (31.05.2015)  das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag (= 30.03.2015) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in Zeltweg den Hauptwohnsitz haben.

Hinweis:
Auslandsösterreicher/Innen und Unionsbürger/Innen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten sind bei der Landtagswahl nicht wahlberechtigt.

 

Wo können Sie wählen?

Ihnen wird zeitgerecht die "Amtliche Wahlinformation" übermittelt werden, diese informiert Sie, in welchem Wahllokal Sie Ihre Stimme abgeben können.

Folgende Wahllokal werden in Zeltweg eingerichtet:

Sprengel Nr.: Sprengelwahllokal Barrierefrei JA/NEIN
1 Volksschule Zeltweg - I, Schulgasse 15 JA
2 Volksschule Zeltweg - II, Schulgasse 15 JA
3 GH Bernhard, Uferweg 5 NEIN
4 Rüsthaus Farrach, Waldweg 3 JA
5 Kindergarten Farrach, Hauptstraße 184 JA
6 Jugendcafe After School, Hauptstraße 91 JA
7 Musikschule, Feldgasse 15 JA
8 ESV Viktoria, Hauptstraße 1 a NEIN
9 Eisenbahnersportheim, Feldgasse 4 NEIN
10 Seniorenwohnhaus, Größingstraße 18 JA
11 Sondersprengel Generationenpark, Aichdorfer Straße 2 JA
 

Hinweis Wahkartenwähler/Innen:
Wahlkartenwähler/Innen können ihr Stimmrecht im Sprengenwahllokal Nr.: 1, Volksschule Zeltweg - I, Schulgasse 15, ausüben

 

Wahlzeit in Zeltweg

Die oben angeführten Wahllokale haben für Sie am Wahlsonntag - 31. Mai 2015 - in der Zeit von 07:00 bis 13:00 Uhr geöffnet
Ausnahme: Für den Sondersprengel Generationenpark wurde die Wahlzeit von 08:00 bis 10:00 Uhr festgesetzt.

 

Wie können Sie am Wahlsonntag wählen?

Auf der amtlichen Wahlinformation - welche Ihnen rechtzeitig vor der Wahl (bis spätestens 20.5.) übermittelt wird - ist Ihr Wahllokal angeführt. Innerhalb der obig angeführten Wahlzeit ist die  persönliche Stimmabgabe in  Ihrem Wahllokal möglich. Bitte bringen Sie zur Stimmabgabe die "Amtliche Wahlinformation" sowie einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Pass, Führerschein etc.) mit.

 

Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie am Wahltag nicht in Zeltweg sind und daher das Wahlrecht am Wahlsonntag nicht ausüben können?

Sie haben die Möglichkeit Ihre Stimme am Tag der vorgezogenen Stimmabgabe  - das ist Freitag, der 22. Mai 2015 - in der Zeit von 16:00 bis 19:00  Uhr, abzugeben. Das Wahllokal wird an diesem Tag im Rathaus, Hauptplatz 8, Sitzungszimmer, 1. Stock, Türnummer 14, eingerichtet werden. Für die Stimmabgabe am Tag der vorgezogenen Stimmabgabe ist die Beantragung einer Wahlkarte nicht erforderlich!
Bitte bringen Sie zur Wahl Ihre "Amtliche Wählerverständigungskarte" sowie einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
Hinweis:
Wähler/Innen die bereits eine Wahlkarte beantragt haben, können das Wahlrecht bei der vorgezogenen Stimmabgabe nicht ausüben.

 

Des Weiteren besteht für Sie die Möglichkeit mittels Briefwahl zu wählen. Dafür ist es erforderlich, dass Sie eine Wahlkarte beantragen. Die Beantragung einer Wahlkarte ist schriftlich bis Mittwoch, 27. Mai, und mündliche bis 29. Mai, 12:00 Uhr, möglich. Eine telefonische Beantragung einer Wahlkarte ist nicht zulässig! Die zuständige Abteilung im Stadtamt Zeltweg ist die Bürgerservicestelle im EG.

Per Briefwahl verwendete Wahlkarten müsssen am Wahltag spätestens bis 16:00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen.

 

Die elektronische Beantragen kann mittels Bürgerkarte/Handy-Signatur, Reisepassnummer, Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis)  oder auch mittels Antragscode (diesen entnehmen Sie bitte der amtlichen Wahlinformation) erfolgen.

Beantragung einer elektronischen Wahlkarte

Hinweis:
Für wahlberechtigte Personen, welche aufgrund mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen, nicht in der Lage sind ein Wahllokal aufzusuchen, wird eine besondere - die sogenannte "Fliegende Wahlbehörde" eingerichtet. Um vor der "Fliegenden Wahlbehörde" wählen zu können muss eine Wahlkarte  - mit dem Hinweis, dass der Besuch der Fliegenden Wahlbehörde gewünscht wird - beantragt werden.

 

Wahlkundmachungen für die Landtagswahl 2015

 

E R G E B N  I S    2015

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