Aufnahme in den Städtischen Kindergarten bzw. in die Kinderkrippe
Die drei Städtischen Kindergärten mit ihren 6 Kindergruppen (davon 2 Ganztagesgruppen) bieten Platz für bis zu 150 Kinder, ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 beträgt die max. mögliche Aufnahme aufgrund einer gesetzlichen Änderung max. 24 Kinder/Gruppe - demnach in Summe 144 Kinder. Die Zahl der max. möglichen aufnehmbaren Kinder geht jährlich um ein Kind pro Gruppe zurück auf max. 20 Kinder/Gruppe ab dem Kindergartenjahr 2027/2028. Die Aufnahme in einen der Kindergärten setzt die Vollendung des dritten Lebensjahres und eine gewisse Selbstständigkeit des Kindes voraus. Kinder, die ihren ordentlichen Wohnsitz in Zeltweg haben, werden bevorzugt. Bei Vorhandensein von freien Plätzen sind Ausnahmen möglich.
Seit Herbst 2003 bietet die Stadtgemeinde Zeltweg im Bereich des Kindergartens Hauptstraße eine Kinderkrippe an. Seit dem Kindergartenjahr 2024/2025 gibt es eine weitere Krippengruppe am Standort Hauptstraße 80. Bis zu 22 Kinder finden hier die optimale Betreuung - eine Aufnahme ist bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres möglich.
Zuständige Abteilung:
Referat Wirtschaft, Bildung, Verkehr (WBV)
Zuständige Mitarbeiterinnen:
Sabine Hölzl, 2. OG, Zi.Nr. 29, Tel. DW 311
Barbara Höfl, 2. OG, Zi.Nr.29, Tel. DW 310
BEDARFSERHEBUNG und zugleich EINSCHREIBUNG für das KINDERGARTENJAHR 2025/2026
(Hinweis: Beginn des Kindergartenjahres = 08 September 2025)
Anmeldung Kindergartenjahr 2025/2026 - Nachanmeldungen bzw. weitere Informationen:
Die Einschreibetage haben bereits stattgefunden. Sofern Sie einen Betreuungsbedarf haben, bzw. bei
weiteren Fragen nehmen Sie bitte mit der Stadtgemeinde Zeltweg, Ref.:WBV (Fr. Hölzl bzw. Fr. Höfl) Kontakt auf.
NEU ab dem Jahr 2025
Aufgrund einer Änderung des Landesgesetzes (siehe § 27a StKBBG 2019 i.d.g.F.) ist es zusätzlich erforderlich,
dass die Eltern bzw. Obsorgeberechtigten ihr Kind verpflichtend am Kinderportal vom Land Steiermark
registrieren bzw. vormerken müssen. Alle diesbezüglichen Informationen finden Sie hier
Anmeldungen für das laufende Jahr, Nachanmeldungen für das kommende Kindergartenjahr bzw.
weitere diesbezügliche Informationen bitte über Stadtgemeinde Zeltweg:
Referat WBV: Sabine Hölzl oder Barbara Höfl, 2. Stock, Zimmernummer: 29
Benötigte bzw. beizubringende Unterlagen:
Das Ansuchen liegt im Referat Wirtschaft/Bildung/Verkehr auf.
Dem Antrag ist die Geburtsurkunde des Kindes in Kopie beizulegen.
Weiters ist der Impfpass betreffend Masernimpfung vorzulegen (siehe: StKBBG 2019).
Kosten Kindergarten pro Monat:
ab Herbst 2011 werden aufgrund einer gesetzlichen Änderung gestaffelte Elternbeiträge eingehoben werden -> weitere Informationen finden Sie hier
Kinderkrippe:
Öffnungszeit derzeit: 7 bis 13 Uhr
Kostenbeitrag: Der Monatsbeitrag für das aktuelle Kindergartenjahr 2024/2025 beträgt maximal € 215,04. Die Vorschreibung
erfolgt im Jahreskindergarten von September bis Juni.
Es kann die Sozialstaffel beantragt werden - diesbezüglich sind die erforderlichen Einkommensunterlagen bei Kollegin
Sabine Gasser/Finanzabteilung (DW: 134) vorzulegen - weiterführende Informationen finden Sie hier
Derzeit werden zwei Krippengruppen am Standort Hauptstraße 80 geführt.