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KlimaTicket Steiermark:
Vergaberichtlinien der Stadtgemeinde Zeltweg

Das KlimaTicket Steiermark ist eine Jahreskarte für alle steirischen Verbundlinien und gilt für sämtliche Züge, Busse und Straßenbahnen im gesamten steirischen Verbundgebiet. Ab sofort haben die Zeltwegerinnen und Zeltweger die Möglichkeit, sich im Rathaus eines von 2 KlimaTickets für diverse Fahrten oder Ausflüge mit den öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb der Steiermark kostenlos auszuborgen.

Dafür gelten folgende Richtlinien:

  • Der Verleih der Tickets erfolgt kostenfrei bis auf Widerruf.
  • Jeder Gemeindebürger/jede Gemeindebürgerin mit Hauptwohnsitz in Zeltweg kann sich ein Ticket für maximal 5 Tage pro Quartal ausleihen – entweder tageweise oder maximal für 3 aufeinanderfolgende Tage.
  • Das Ticket ist täglich zwischen 10:00 und 12:00 Uhr im Rathaus Zeltweg, Bürgerservice,  abzuholen und spätestens am übernächsten Werktag bis 10:00 Uhr im Referat wieder zurückzugeben.
    - Beispiel Inanspruchnahme für einen Tag:
       Mittwoch Ticketabholung, Donnerstag Nutzung, Freitag Rückgabe bis 10:00 Uhr -
       somit könnte das Ticket am Freitag wieder weitervergeben werden.
    - Verwendungswunsch für Freitag:
       Ausgabe am Donnerstag für Nutzung am Freitag, Rückgabe Montag
       (die Tage werden als zusammenhängende Tage gerechnet, daher Inanspruchnahme für 3 Tage).
        → Gleiches gilt für die Ausgabe vor Feiertagen!
  • Als Kaution ist ein gültiger Lichtbildausweis (Pass, Führerschein oder Personalausweis) pro Ticket zu hinterlegen.
  • Das KlimaTicket Steiermark kann persönlich, telefonisch oder via E-Mail unter stadtamt@zeltweg.gv.at vorreserviert werden.
  • Bei Verlust oder Beschädigung eines Tickets verpflichtet sich die ausleihende Person, eine Ersatzleistung in Höhe der Ticketkosten (568,00 Euro/Ticket) zu erbringen. Bei verspäteter Rückgabe (also nach 10:00 Uhr) ist eine Säumnisgebühr in der Höhe von 10,00 Euro zu leisten. Diese ist sofort fällig und unmittelbar in der Amtskasse einzuzahlen.
  • Das Ticket wird ab einem Mindestalter von 16 Jahren ausgegeben.