Aktuelles | Begegnungszone Platzlmarkt
Ab der KW 24 (10. bis 16. Juni 2024) wird damit begonnen, den Bereich rund um den Platzlmarkt zu einer Begegnungszone umzufunktionieren.
Lenker von Fahrzeugen müssen in Begegnungszonen generell so fahren, dass sie Fußgänger und Radfahrer weder gefährden noch behindern, von ortsgebundenen Gegenständen oder Einrichtungen einen der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand und eine Geschwindigkeitsbeschränkung von höchstens 20 km/h einhalten.
Da die Fahrbahn darüber hinaus von allen Verkehrsteilnehmern (auch von den Fußgängern!) gleichberechtigt genutzt werden darf, wird jetzt schon um besondere Rücksichtnahme ersucht!
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