Ab 18. Mai 2020 wird die Überwachung des ruhenden Verkehrs (Kontrolle der Kurzparkzonen) im gesamten Zeltweger Stadtgebiet wieder durchgeführt werden.
Die Kurzparkzonen bleiben weiterhin gebührenfrei, jedoch darf die maximale Parkzeit von 90 Minuten nicht überschritten werden und die Ankunftszeit ist – am besten mittels Parkuhr – hinter der Windschutzscheibe gut ersichtlich anzugeben.
Eine Nichteinhaltung wird ab 18. Mai 2020 wieder abgestraft werden!
Mitarbeiter/in in der Öffentlichen Bibliothek Zeltweg (m/w/d)