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Amtstafel | Wassergebührenordnung

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VERORDNUNG DER STADTGEMEINDE

In der Wassergebührenordnung werden die Einhebung des Wasserleitungsbeitrages (Einmalabgabe) und der Wassergebühren (laufende Abgabe) festgelegt.


Montag, 23.2.2015
InfoAnhang:Wassergebürenordnung
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