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Amtstafel | Kanalabgeabenordnung

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VERORDNUNG DER STADTGEMEINDE

In der Kanalabgeabenordnung werden die Einhebung des Kanalisationsbeitrages (Einmalabgabe) und der Kanalbenützungsgebühren (laufende Abgabe) festgelegt.


Montag, 23.2.2015
InfoAnhang:Kanalabgabenordnung__konsolidierte_Fassung_Stand_01-2023.pdf
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