Amtstafel | Kanalabgeabenordnung
VERORDNUNG DER STADTGEMEINDE
In der Kanalabgeabenordnung werden die Einhebung des Kanalisationsbeitrages (Einmalabgabe) und der Kanalbenützungsgebühren (laufende Abgabe) festgelegt.

In der Kanalabgeabenordnung werden die Einhebung des Kanalisationsbeitrages (Einmalabgabe) und der Kanalbenützungsgebühren (laufende Abgabe) festgelegt.
Wichtige Nummern:
Feuerwehr 122
Polizei 133
Rettung 144
Ärztenotrufnummer 141
Apothekennotrufnummer 1455
Weitere wichtige Nummern:
Stadtamt Zeltweg
03577 - 22521 0
Bauhof/Wasserversorgung
0664 - 4753805
Notdienste:
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Ärzte - Wochenend- und Feiertagsdienst
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