Friedhofsordnung der Stadtgemeinde Zeltweg
VERORDNUNG DER STADTGEMEINDE
Die Friedhofsordnung regelt alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Benützung des von der Stadtgemeinde Zeltweg errichten Urnenhaines.
Amtstafel
Die elektronische Kommunikation mit Behörden ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie Organisationen, Behördenwege effizient und rasch abzuwickeln.
Gemäß § 13 Abs. 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 sowie § 86b der Bundesabgabenordnung 1965 sind bestehende besondere technische Voraussetzungen oder organisatorische Beschränkungen für den elektronischen Verkehr bekannt zu geben.
Technische Voraussetzungen
Weitere Informationen zu den technischen Voraussetzungen für die Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen finden Sie auf der folgenden Seite:
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