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Amtstafel

Die Umsetzung von E-Government ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie anderen Organisationen und Interessensgemeinschaften, Behördenwege effizient und rasch in elektronischer Form zu erledigen. § 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (auch § 86b der Bundesabgabenordnung 1965) sieht vor, dass die Behörden die allenfalls bestehenden besonderen technischen Voraussetzungen oder organisatorischen Beschränkungen für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten im Internet bekannt zu geben haben.

Weitere Infos der "TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN ZUR EINBRINGUNG RECHTSWIRKSAMER ELEKTRONISCHER ANBRINGEN".


 

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Rechnungsabschluss 2015
Freitag, 15. April 2016
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Voranschlag 2016
Montag, 11. Januar 2016
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Nachtragsvoranschlag 2015
Dienstag, 1. September 2015
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Rechnungsabschluss 2014
Dienstag, 28. April 2015 | 13:00 - 13:00 Uhr
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Voranschlag 2015
Montag, 23. Februar 2015
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Nachtragsvoranschlag 2014
Montag, 23. Februar 2015
Hier gelangen Sie zumVoranschlag 2014 der Stadtgemeinde Zeltweg in pdf- und txt-Format
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