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Amtstafel

Die Umsetzung von E-Government ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie anderen Organisationen und Interessensgemeinschaften, Behördenwege effizient und rasch in elektronischer Form zu erledigen. § 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (auch § 86b der Bundesabgabenordnung 1965) sieht vor, dass die Behörden die allenfalls bestehenden besonderen technischen Voraussetzungen oder organisatorischen Beschränkungen für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten im Internet bekannt zu geben haben.

Weitere Infos der "TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN ZUR EINBRINGUNG RECHTSWIRKSAMER ELEKTRONISCHER ANBRINGEN".


 

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1. Nachtragsvoranschlag 2020
Mittwoch, 11. November 2020
Hier gelangen Sie zum 1. Nachtragsvoranschlag 2020 der Stadtgemeinde Zeltweg in pdf-Format.
Rechnungsabschluss 2019
Freitag, 15. Mai 2020
Hier gelangen Sie zum Rechnungsabschluss 2019 der Stadtgemeinde Zeltweg in pdf- und txt-Format.
Voranschlag 2020
Donnerstag, 23. Januar 2020
Hier gelangen Sie zum Voranschlag 2020 der Stadtgemeinde Zeltweg pdf-Format.
1. Nachtragsvoranschlag 2019
Freitag, 12. Juli 2019
Hier gelangen Sie zum 1. Nachtragsvoranschlag 2019 der Stadtgemeinde Zeltweg in pdf- und txt-Format.
Rechnungsabschluss 2018
Montag, 15. April 2019
Hier gelangen Sie zum Rechnungsabschluss der Stadtgemeinde Zeltweg 2018 in pdf- und txt-Format.
Donnerstag, 28. März 2019
Kundmachung über die gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gem. § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz
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