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VERORDNUNG DER BH Murtal

Zur Hintanhaltung von Waldbränden ist im gesamten Verwaltungsbezirk Murtal das Feuerentzünden und das Rauchen im Wald, in der Kampfzone des Waldes und soweit Verhältnisse vorherrschen, die die Ausbreitung eines Waldbrandes begünstigen, auch in Waldnähe (Gefährdungsbereich) für jedermann, einschließlich der im § 40 Abs. 2 Forstgesetz 1975 zum Entzünden oder Unterhalten von Feuer im Walde Befugten, verboten.

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Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung am 13.02.2025
Donnerstag, 23. Januar 2025
Nachfolgend nähere Informationen zur Bauverhandlung, welche am 24.02.2025 stattfindet.
Mittelfristiger Finanzplan 2025 - 2029
Donnerstag, 16. Januar 2025
Hier gelangen Sie zum mittelfristigen Finanzplan 2025 - 2029 der Stadtgemeinde Zeltweg im pdf-Format.
Voranschlag 2025
Donnerstag, 16. Januar 2025
Hier gelangen Sie zum Voranschlag 2025 der Stadtgemeinde Zeltweg im pdf-Format sowie als xml-Datei.
Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung am 06.02.2025
Dienstag, 14. Januar 2025
Nachfolgend nähere Informationen zur Bauverhandlung, welche am 06.02.2025 stattfindet.
1. Nachtragsvoranschlag 2024
Mittwoch, 16. Oktober 2024
Hier gelangen Sie zum 1. Nachtragsvoranschlag 2024 der Stadtgemeinde Zeltweg im pdf-Format sowie als xml-Datei.
Rechnungsabschluss 2023
Dienstag, 23. April 2024
Hier gelangen Sie zum Rechnungsabschluss 2023 der Stadtgemeinde Zeltweg im pdf-Format sowie als xml-Datei..
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