Punkt 5: Musikschule Zeltweg – Einhebung von Beiträgen: a) Gemeindebeiträge Schuljahr 2026/2027; b) Sachaufwandskostenbeitrag ab dem Schuljahr 2026/2027; Finanzreferent Armin Wassertheurer, kehrt in das Sitzungszimmer zurück. Die Beschlussfähigkeit ist bei Anwesenheit von 22 Gemeinderäten gegeben. a) Gemeindebeiträge Schuljahr 2026/2027 Berichterstatter GR Anneliese Steinkellner: Wie in den Besprechungen mit den Musikschulgastgemeinden vereinbart, sollen die Gemeindebeiträge für das kommende Schuljahr – die Musikschule Zeltweg betreffend – frühzeitig festgelegt werden, um eine bessere Planbarkeit gewährleisten zu können. Unter der Prämisse, dass seitens des Landes Steiermark keine Änderungen in Bezug auf das Fördersystem der Musikschulen vorgesehen sind, werden für das Schuljahr 2026/27 folgende Gemeindebeiträge festgelegt: Sollte von Seiten des Landes Steiermark jedoch eine Beitragsempfehlung erfolgen, welche über den von uns festgelegten Tarifen liegen, so wird eine allfällige Neubetrachtung erfolgen. Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigte, dass solche Beitragsempfehlungen des Landes jedoch zumeist erst während der Sommerferien erfolgten. Zu erwähnen ist dabei, dass die Schülerbeiträge für auswärtige Schüler nicht betroffen sind, man hält sich bei diesen Beiträgen an die Empfehlungen des Landes. Somit kommt es zu keiner Mehrbelastung für die Eltern. Der Finanz- und Beteiligungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 17.03.2026 mit dieser Angelegenheit beschäftigt und empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss: Für das Schuljahr 2026/2027 sollen folgende Gemeindebeiträge gelten: Keine Wortmeldung Der Antrag wurde einstimmig angenommen. b) Sachaufwandsbeitrag ab dem Schuljahr 2026/2027 Berichterstatter GR Anneliese Steinkellner: Die Musikschulträgergemeinden Zeltweg, Knittelfeld, Judenburg und Fohnsdorf sind im Rahmen eines Kooperationsprozesses im Jahr 2014 übereingekommen, ab dem Schuljahr 2014/15 Sachaufwandsbeiträge pro auswärtigen Schüler einheitlich zu verrechnen. Die Stadtgemeinde Zeltweg hebt als Trägergemeinde der Musikschule Zeltweg aktuell einen Sachaufwandsbeitrag von € 389,-- pro ordentlichen Schüler/Unterrichtsfach aus einer Gastgemeinde ein. Dieser Beitrag soll nun ab dem Schuljahr 2026/27 auf € 448,-- erhöht werden. Der Finanz- und Beteiligungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 17.03.2026 mit dieser Angelegenheit beschäftigt und empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss: Ab dem Schuljahr 2026/27 soll folgender Sachaufwandsbeitrag zur Geltung kommen: Die Stadtgemeinde Zeltweg hebt als Trägergemeinde der Musikschule Zeltweg einen Sachaufwandsbeitrag von € 448,-- pro ordentlichen Schüler/Unterrichtsfach aus einer Gastgemeinde ein. Keine Wortmeldung Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Gemeinderat 26.03.2026 (GZ: A-2026-1239-00082)