Punkt 18: Lehrschwimmbecken und Turnsäle, Tarifgestaltung: Berichterstatter GR Marco Krätschmer: Die Stadtgemeinde Zeltweg vermietet seit Jahren das Lehrschwimmbecken und die Turnsäle, außerhalb der Schulstunden, an Zeltweger Vereine und an externe Nutzer. Somit werden die Turnsäle und das Lehrschwimmbecken effizient genutzt und die Gemeinde unterstützt damit wesentlich die Gesundheitsförderung der Bevölkerung und das Erlernen der Schwimmfähigkeiten bei Kindern und Erwachsenen. Aufgrund der steigenden Energie- und Erhaltungskosten müssen die Tarife evaluiert und an die jetzigen Gegebenheiten angepasst werden. Die bis jetzt gültige Tarifgestaltung ist in der Gemeinderatssitzung vom 31.03.2011 beschlossen worden und hat die Grundlage der Verrechnung der Mieten der Turnsäle und des Lehrschwimmbeckens gebildet. Die Tarifgestaltung hat sich ausfolgenden Positionen zusammengesetzt: Objekt Interner Verrechnungssatz/Stunde Externer Verrechnungssatz/Stunde Ermäßigter externer Verrechnungssatz/ Stunde Lehrschwimmbecken € 34,00 € 28,00 € 14,00 Turnsaal Mittelschule € 51,00 € 35,00 € 30,00 Turnsaal Volksschule € 15,00 € 15,00 € 10,00 Turnsaal Feldgasse € 15,00 € 15,00 € 10,00 Nunmehr sollen die Tarife ab 01.10.2026 wie folgt neu geregelt werden Objekt Verrechnungssatz/ Stunde Lehrschwimmbecken € 40,00 Turnsaal Mittelschule € 30,00 Turnsaal Volksschule € 25,00 Turnsaal Feldgasse € 25,00 Der Sportausschuss hat sich in seiner Sitzung am 17.09.2026 mit dieser Angelegenheit beschäftigt und empfiehlt dem Gemeinderat den Beschluss folgender Tarife des Lehrschwimmbeckens und der Turnsäle ab 01.10.2026: Objekt Verrechnungssatz/ Stunde Lehrschwimmbecken € 40,00 Turnsaal Mittelschule € 30,00 Turnsaal Volksschule € 25,00 Turnsaal Feldgasse € 25,00 Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat die Aufhebung des bis jetzt gültigen Beschlusses des Gemeinderates vom 31.03.2011, TOP 13, betreffend Regelung der Turnsaal und Lehrschwimmbeckenbenutzung, mit dem Titel „Turnsaal- und Lehrschwimmbeckenbenutzung, Regelung“, mit Wirkung vom 01. Oktober 2026. Keine Wortmeldung. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat 24.10.2026 (GZ: A-2026-1239-00325)