Punkt 16: Friedhofsordnung der Stadtgemeinde Zeltweg, Änderung, Verordnung Berichterstatterin STR Brigitte Konrad: Im Rahmen der Budgeterstellung im Bereich Friedhof hat sich herausgestellt, dass die Stadtgemeinde Zeltweg im Vergleich zu anderen Gemeinden im Bezirk eine sehr niedrige Gebühr für die Benutzung der Urnennischen und -gräber einhebt. Um weiterhin kostendeckend arbeiten zu können, wird empfohlen, die Gebühr von € 218,00 auf € 380,00 für 10 Jahre zu erhöhen. Aus diesem Grund muss die entsprechende Verordnung in den maßgeblichen Bestimmungen angepasst werden. Der Finanz- und Beteiligungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 01.12.2025 mit dieser Angelegenheit beschäftigt und empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss: Verordnung Mit dieser Verordnung wird die Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Zeltweg, Gemeinderatsbeschluss vom 13. Dezember 2012, in der Fassung des Gemeinderatsbeschlusses vom 11. Dezember 2025, abgeändert wie folgt: I. In §°13 wird am Ende der Betrag € 218,00 durch den Betrag € 380,00 ersetzt. II. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft. Keine Wortmeldung. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat 11.12.2025 (GZ: A-2025-1239-00447)