Punkt 13: Wassergebührenordnung der Stadtgemeinde Zeltweg, Änderung, Verordnung Berichterstatter GR Christian Wöhry: Eine Kostensteigerung im Bereich Wasserversorgung macht eine Gebührenanpassung in Höhe von 3,8 % erforderlich. Aus diesem Grund muss die entsprechende Verordnung in den maßgeblichen Bestimmungen angepasst werden. Der Finanz- und Beteiligungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 01.12.2025 mit der Thematik eingehend beschäftigt und empfiehlt dem Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg die vorliegende Änderung der Wassergebührenordnung zur Beschlussfassung wie folgt: Verordnung I. §§ 10, 10a der Wassergebührenordnung der Stadtgemeinde Zeltweg vom 13.12.2012 in der Fassung des Gemeinderatsbeschlusses vom 14.12.2023 haben neu zu lauten: § 10 (1) Für den Wasserverbrauch werden Wasserverbrauchsgebühren (Wasserzins) erhoben (§ 5 Abs 2 des Steiermärkischen Gemeindewasserleitungsgesetzes 1971). (2) Die Verbrauchsgebühren betragen € 2,16 exkl. USt pro m³ verbrauchter Wassermenge. (3) Für die Zeit, in der zwar der Anschluss an die öffentliche Wasserleitung hergestellt ist, aber noch keine Einrichtungen zur Messung des Wasserverbrauches (Wasserzähler) installiert sind, z.B. während der Bauzeit eines Objektes, wird eine Pauschalgebühr von € 4,44 exkl. USt je angefangenem Monat verrechnet. § 10a Erfolgt die Wasserentnahme aus der öffentlichen Wasserversorgung über einen Hydranten (z.B. Schwimmbadbefüllung), wird pro Kubikmeter ein Pauschalsatz von € 5,69 exkl. USt eingehoben. II. Diese Verordnung tritt mit dem 01.01.2026 in Kraft. Wortmeldung GR Mag. Silvia Hartleb. Der Antrag wird mit den Stimmen von 22 Gemeinderäten gegen 1 Stimme von GR Mag. Silvia Hartleb angenommen. GR Mag. Silvia Hartleb verlangt die Protokollierung ihrer Wortmeldung wie folgt: „Ich stimme gegen die Erhöhung der Wassergebühren, weil Punkt 1. jede Erhöhung die Kosten für leistbares Wohnen verteuert und 2. in den nächsten 2 Jahren wesentliche Darlehensrückzahlungsbeträge pro Jahr wegfallen, als Belastung für die Gemeinde, die aus den historischen Wasserkrediten vor 2010 stammen.“ Gemeinderat 11.12.2025 (GZ: A-2025-1239-00447)